DIE RECHTE DES US-MILITÄRPERSONALS
BEZÜGLICH PSYCHISCHER BEHANDLUNG

ANMERKUNG: Die Citizens Commission on Human Rights gibt keinen rechtlichen oder medizinischen Rat. Die nachfolgenden Informationen werden der Öffentlichkeit bezüglich Gesetzen und Vorschriften zur Verfügung gestellt, die zusammen mit einem Anwalt überprüft werden können, um angemessen vorzugehen.

Jeder hat bestimmte Rechte bezüglich der Annahme oder Ablehnung jeglicher psychiatrischer Behandlung, die vorgeschlagen, verschrieben oder angeordnet wurde. Die Annahme psychiatrischer Behandlung, einschließlich Psychopharmaka, ist fast immer freiwillig. (Dieses Dokument der CCHR bezieht sich nicht auf Schutzimpfungen oder Impfstoffe, die dem Personal im aktiven Dienst verabreicht werden. Diese können obligatorisch sein oder auch nicht.)

Soldaten im aktiven Dienst haben das Recht, dass vor einer Behandlung ihre Einwilligung nach vollständiger Aufklärung eingeholt wird. Dann können sie einer Behandlung zustimmen, diese aber auch ablehnen, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Das Konzept der „Einwilligung nach vollständiger Aufklärung“ bedeutet das Recht auf Folgendes:

  • Vollständige und ehrliche Informationen über alle Risiken jeglicher vorgeschlagenen psychiatrischen Behandlung (Informationen über nachteilige Wirkungen von Psychopharmaka sind erhältlich unter cchrint.org/psychiatrydangers);
  • Vollständige und ehrliche Aufklärung über alle Risiken aller alternativen Behandlungen;
  • Vollständige und ehrliche Aufklärung über alle Risiken und Vorteile dessen, überhaupt keine Behandlung zu erhalten. Anhand von diesen Informationen kann ein Angehöriger des Militärs dann eine informierte Entscheidung darüber treffen, was für ihn am besten ist.

Auf diese Weise kann wirklich eine informierte Entscheidung darüber getroffen werden, was das Beste ist. Und falls eine Einwilligung nach vollständiger Aufklärung abgelehnt wird, hat die Person das Recht, den Rat eines Anwalts einzuholen. Dies ist gemäß der Dienstanweisung Nummer 6000.14 des US-Verteidigungsministeriums vom 26. September 2011, mit dem Titel „ Patientenrechte und Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen des Militärs“. Sie besagt, dass das Militärpersonal vor jeglicher Behandlung das Recht auf Einwilligung nach vollständiger Aufklärung hat, sowie das Recht die Behandlung abzulehnen. Diese Vorschrift besagt unter anderem im Abschnitt „PATIENTENRECHTE“:

„f. Einwilligung nach Aufklärung

Patienten haben das Recht auf jegliche erforderlichen Informationen, in nicht-klinischen Begriffen, um sachkundige Entscheidungen über das Annehmen oder die Ablehnung einer Behandlung oder, falls zutreffend, einer Teilnahme an klinischen Versuchen oder anderen Forschungsprojekten. Dies muss Informationen über jegliche Komplikationen, Risiken, Nutzen, ethische Angelegenheiten sowie über verfügbare alternative Behandlungsformen beinhalten.“

Man sollte leicht verständliche Informationen über jegliche unerwünschten Reaktionen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka verlangen. Das umfasst auch Informationen über das Potenzial dieser Mittel, Verhaltensänderungen bis hin zu Gewalt- oder Selbstmordgedanken bzw. -handlungen zu verursachen, und dass der Entzug von solchen Substanzen ohne medizinische Betreuung diese Gedanken und Verhaltensmuster noch verschlimmern kann. Anlage 3 derselben Vorschrift besagt unter dem Titel „Verfahren und Compliance-Richtlinien“:

„d. Teilnahme an Behandlungsentscheidungen. Jede medizinische/zahnärztliche Behandlungseinrichtung hat sicherzustellen, dass Leistungsempfänger des psychischen Gesundheitssystems das Recht und die Gelegenheit haben, vollständig an allen Entscheidungen teilzunehmen, die mit ihrer Gesundheitsfürsorge in Beziehung stehen, vorbehaltlich der Bereitschaftsanforderungen für Angehörige des aktiven Dienstes.

(1) In dem Ausmaß, in dem es praktisch machbar ist, sind die mit der Gesundheitsversorgung des Militärs befassten Fachkräfte verpflichtet:

(a) Patienten mit leichtverständlichen Informationen zu versorgen und ihnen im Einklang mit dem Einverständnisverfahren die Gelegenheit zu geben, zwischen Behandlungsmöglichkeiten zu entscheiden.

(b) Mit einem Patienten in einer seinem kulturellen Hintergrund entsprechenden Weise alle Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen, einschließlich der Möglichkeit, keine Behandlung zu erhalten.

...

(e) Alle Risiken, Nutzen und Konsequenzen der Behandlung oder Nicht-Behandlung zu besprechen.

(f) Sachkundigen Patienten die Gelegenheit zu geben, die Behandlung abzulehnen und den Vorzug einer künftigen Behandlung zum Ausdruck zu bringen.“

In einem außergewöhnlichen Fall kann der Militärarzt oder Kommandant versuchen, sich über die Weigerung eines Soldaten im aktiven Dienst hinwegzusetzen, eine bestimmten Behandlung zu erhalten. Dies muss aber über das Verfahren eines medizinischen Ausschusses erfolgen, das dem Soldaten verschiedene ordnungsgemäße Verfahrensrechte gewährt. Soldaten sollten sich diese Vorschriften gründlich ansehen, und zwar mit einem Kaplan (denn ein Soldat darf psychische Behandlung aus religiösen Gründen ablehnen), einem Anwalt oder anderen Rechtsbeistand, damit sie die für ihre Situation angebrachten Maßnahmen ergreifen können.

[Anmerkung: Man sollte den Rat eines Anwalts auch für die Einreichung einer Beschwerde an den medizinischen Ausschuss einholen, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte vollständig gewahrt bleiben.]

Die Kommando-Richtlinie 600-20 der US-Army zur Neuregelung rascher Maßnahmen (RAR) vom 20. September 2012 behandelt die Weigerung von Soldaten, sich medizinischer oder psychischer Behandlung zu unterziehen. Sie besagt für den Fall, dass der Militärarzt auf der Behandlung besteht und der Soldat sie ablehnt, dass die Angelegenheit an einen medizinischen Ausschuss überwiesen wird. Dort kann der Soldat den Behandlungsbefehl anfechten, und die Angelegenheit wird angehört und dann entschieden. Er sollte sicherstellen, dass er den Rat eines Anwalts einholt, bevor er um eine Entscheidung des medizinischen Ausschusses ersucht.

Ein Soldat, der mit der Empfehlung des medizinischen Ausschusses nicht einverstanden ist, kann beim Inspekteur des Sanitätsdiensts Berufung einlegen. Wenn dieser mit dem medizinischen Ausschuss übereinstimmt, kann der Soldat, der die Behandlung weiterhin verweigert, die Einberufung eines Militärgerichts verlangen oder vor ein Militärgericht gestellt werden. In beiden Fällen stehen ihm die vollständigen Dienste eines Anwalts zur Verfügung.

Wie oben beschrieben, ist eine Behandlung fast immer freiwillig. Angehörige des Militärs sollten sich jedoch ihrer Rechte bewusst sein, damit bei ihnen nicht fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden kann, sie dürften eine ungewollte psychische Behandlung nicht verweigern. Und falls sie standhaft bleiben und eine solche Behandlung trotz der Anordnungen von psychiatrischem Fachpersonal verweigern, müssen sie sich des oben genannten Rechts auf Verweigerung bewusst sein und es muss ihnen gewährt werden.

FÜR VETERANEN

Für Veteranen der Streitkräfte ist keine Zwangsbehandlung erlaubt.

Manche Veteranen machen sich Sorgen darüber, ihre Unterstützungsleistungen zu verlieren, wenn sie psychiatrische Behandlungen ablehnen, die ihnen von einem Krankenhaus oder einer Klinik der US-Veteranenbehörde empfohlen wurden. Die Gesetzeslage diesbezüglich ist unklar, aber solch ein Vorgehen der Behörde wäre grob unangemessen. In einem solchen Fall könnten Sie die Angelegenheit bei einem Anwalt oder Ihrem Kongressabgeordneten vorbringen.

Gemäß Artikel 38, 17.107, US-Bundesgesetzbuch, „Reaktion der Veteranenbehörde auf störendes Verhalten von Patienten“, gilt:

„Obwohl die Veteranenbehörde Zeit, Ort und/oder Art der Versorgung gemäß diesem Abschnitt einschränken kann, wird die Veteranenbehörde weiterhin die benötigte medizinische Versorgung in vollem Umfang anbieten, zu der ein Patient gemäß Artikel 38 des Bundesgesetzbuches der USA berechtigt ist. Patienten haben das Recht, Behandlungen oder Verfahren zu akzeptieren oder zu verweigern, und eine solche Verweigerung durch einen Patienten stellt keinen Grund für die Beschränkung der Gesundheitsversorgung gemäß diesem Abschnitt dar.“

Sie sollten sich diesbezüglich von der Veteranenbehörde beraten lassen. Wenn deren Rat für Sie nicht zufriedenstellend ist, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.

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